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   KG, 26.11.2010 - 21 U 57/09   

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https://dejure.org/2010,33096
KG, 26.11.2010 - 21 U 57/09 (https://dejure.org/2010,33096)
KG, Entscheidung vom 26.11.2010 - 21 U 57/09 (https://dejure.org/2010,33096)
KG, Entscheidung vom 26. November 2010 - 21 U 57/09 (https://dejure.org/2010,33096)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Restwerklohn und Mehrvergütung aus Nachträgen wegen verändert vorgefundener Gebirgsbeschaffenheit in einem Zwischenangriffsstollen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Restwerklohn und Mehrvergütung aus Nachträgen wegen verändert vorgefundener Gebirgsbeschaffenheit in einem Zwischenangriffsstollen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Mehrvergütung bei Übernahme des Mengenrisikos!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abweichender Baugrund: Keine Mehrvergütung bei Übernahme des Mengenrisikos! (IBR 2012, 10)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus KG, 26.11.2010 - 21 U 57/09
    Stellen sich dann die zur Leistungspflicht erhobenen Bodenverhältnisse anders dar, so ist die Anordnung des Auftraggebers, die Leistung trotz der veränderten Umstände zu erbringen, eine Änderung des Bauentwurfs im Sinne des § 1 Nr. 3 VOB/B , so dass ein neuer Preis nach § 2 Nr. 5 VOB/B zu bilden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.08.2009, VII ZR 205/07, [...], Rn. 77, 79).
  • OLG München, 10.06.2008 - 9 U 2192/07

    VOB-Vertrag: Übernahme des Baugrundrisikos durch Abgabe eines

    Auszug aus KG, 26.11.2010 - 21 U 57/09
    Dieser Gesichtspunkt greift jedoch dann nicht ein, wenn sich in der Abweichung der erheblichen Leistung - wie vorliegend - gerade ein Risiko verwirklicht, das nach dem Vertrag einer Partei zu tragen hat (vgl. OLG München, Urteil vom 10.06.2008, 9 U 2192/07, BeckRS 2009, 26924).
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